Mit der neuen Landesverordnung (gültig 20.09. – 17.10.) greift auch eine neue Regelung in der Pfarrei, die für alle Kirchstandorte gilt.
Gottesdienste in unseren Kirchen:
Aktuell gilt die 3G-Regel:
Teilnehmen können Geimpfte, Genesene und Getestete.
Bitte zeigen Sie das entsprechende Dokument und Ihren Ausweis bei den Ordnern vor. Abstände müssen nicht mehr berücksichtigt werden. Das Tragen einer Maske entfällt. Für den Gemeindegesang bitten wir Sie aus hygienischen Gründen das eigene Gotteslob mitzubringen.
Veranstaltungen in den Gemeindehäusern:
Die Häuser stehen seit Mitte August für Treffen wieder zur Verfügung. Hier gilt weiterhin die 3G – Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete, die sich entsprechend ausweisen, können an Veranstaltungen teilnehmen. Es wird noch nicht zu allen vertrauten Veranstaltungen eingeladen. Die Verantwortlichen entscheiden, was nach der jeweiligen Landesverordnung durchführbar ist.