Das Erzbistum Hamburg teilt mit:
„Papst Franziskus hat Erzbischof Dr. Stefan Heße eine Auszeit gewährt, die nicht befristet ist. Diese Auszeit endet durch eine Entscheidung des Papstes. So lange wird Generalvikar Ansgar Thim die ordnungsgemäße Verwaltung der Diözese sicherstellen.
Weiter ist festzuhalten, dass der Erzbischof zu Gesprächen im Vatikan und mit den eingesetzten Visitatoren in Köln eingeladen war. Der Erzbischof hat diese Gespräche geführt. Von daher handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Wir erwarten das Ergebnis dieses Verfahrens und die damit zusammenhängende Entscheidung des Papstes.“
Zum Hintergrund der Information des Erzbistums: In diversen Medien wird über die „Dreimonatsfrist bei Amtsverzicht“ eines (Erz-)Bischofs berichtet. Dieses Verfahren greift im Fall von Erzbischof Dr. Stefan Heße nicht, da es sich bei ihm um eine „Auszeit“ handelt
(s. o.).