Neue Regeln für Gottesdienste und Veranstaltungen

Das Erzbistum Hamburg hat neue Regeln zur Feier der Gottesdienste aufgestellt. Für 3G-Gottesdienste -wie in unserer Pfarrei- wird zusätzlich zu den Auflagen der Landesverordnung das dauerhafte Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung der Abstände von 1,5 m vorgeschrieben.

3G = Geimpfte, Genesene oder Getestete können mit dem jeweiligen Nachweis (nur offizieller Teste, kein Selbsttest) und einem Ausweisdokument teilnehmen. Kinder bis 7 Jahren sind davon befreit. Schüler zeigen die Bescheinigung über die regelmäßige Testung in der Schule vor.

Für Veranstaltungen gilt Zutritt mit 2G (= Geimpft oder Genesen) nach Vorlage der entsprechenden Nachweise. Kinder und Schüler: s.o.

Auszug aus der Homepage des Erzbistums:
Erzbischof besorgt- Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie ist nach Ansicht von Erzbischof Dr. Stefan Heße besorgniserregend und macht eine Verschärfung der Regeln für Gottesdienste und Veranstaltungen in Kirchenräumen nötig. „Die Fallzahlen steigen schnell und die Konsequenzen für Hospitalisierung, schwere Verläufe und Todesfälle sind ablesbar“, schrieb Heße in einem Brief an die katholischen Pfarreien im Erzbistum.Der Erzbischof rief darin nachdrücklich auf, staatliche Impfangebote zu nutzen. Er betonte, dass die Verordnungen der Bundesländer und deren Umsetzung weiter verpflichtend seien. Sie gälten für alle Beteiligten, auch wenn infolgedessen Ungeimpfte bestimmte seelsorgliche Aufgaben nicht mehr übernehmen könnten, so Heße.

Der aktuelle Volltext der Corona-Richtlinien im Erzbistum Hamburg ist unter www.erzbistum-hamburg.de/corona zu finden.