PIK – Pfarrliche Immobilienkommission

Die Aufgabe der Pfarreilichen Immobilien-Kommission ist mit Entscheidung des Erzbischofs beendet. Die Umsetzung erfolgt in den entsprechenden Gremien.

PIK – Information Nr. 15

Entscheidung des Erzbischofs:
„Dem vorgelegten Immobilienkonzept stimme ich hiermit zu!“
Ausführ- und Umsetzungsanweisungen und Hinweise lesen Sie bitte im Brief:

PIK – Information Nr. 14
Am 16.06.2023 hat in Hamburg ein Gespräch zwischen Vertretern unserer Pfarrei, dem
Generalvikar Pater Geißler, dem Verwaltungsdirektor Herrn Becker sowie Vertretern
verschiedener Fachabteilungen des Erzbistums stattgefunden.
Herr Preuß erläuterte die Entstehung unseres Immobilienkonzeptes. Die Fachabteilungen gaben ihre Einschätzungen zu den einzelnen Immobilien ab und gaben Hinweise zu erforderlichen Baumaßnahmen.
Die Einordnungen als Sekundärimmobilien wurden detailliert hinterfragt.
Im nächsten Schritt wird das Konzept dem Erzbischof zur Entscheidung vorgelegt.
Torsten Heidtmann


Pfarreiliches Immobilienkonzept: Geistliche Vergewisserung

Das Immobilienkonzept der Pfarrei Sankt Ansgar ist fertiggestellt und wurde an zwei Wochenenden jeweils nach den Gottesdiensten allen Interessierten vorgestellt. Es ist auch hier auf der Homepage der Pfarrei veröffentlicht.

Die Pfarreimitglieder sind aufgerufen, Hinweise und Stellungnahmen zum Immobilienkonzept abzugeben. Der letzte Termin hierfür ist der 30.03.2023. (torsten.heidtmann@pfarrei-sankt-ansgar.de)

Am 01.04.2023 tagt dann die Gruppe zur geistlichen Vergewisserung. Diese Gruppe, die aus vom Pfarrpastoralrat gewählten Mitgliedern der Pfarrei besteht, betrachtet das Immobilienkonzept noch einmal aus pastoraler Sicht, bevor es dem Erzbischof zur Entscheidung vorgelegt wird.

Torsten Heidtmann


Im Januar wurde das aus wirtschaftlicher Sicht entwickelte Konzept (Konzeptvorschlag 2“) vorgestellt, das im Februar/März noch einer geistlichen Prüfung unterzogen wird. Bei Zustimmung wird das Konzept anschließend dem Erzbischof zur Genehmigung vorgelegt.
Diese Schritte sieht die Vermögens- und Immobilienreform des Erzbistums vor.
Hier finden Sie die Präsentation als pdf zum Download:


Informationsveranstaltungen:

zum Stand der Reform in der Pfarrei und Vorstellung des Konzeptes. Termine siehe Plakat.

Veröffentlichung im Pfarrbrief 2022/7:

Jede Pfarrei im Erzbistum hat derzeit den Auftrag, ihre Immobilien in Primär- und Sekundärimmobilien zu unterteilen. Dabei geht es grundsätzlich um eine Einschätzung: Was benötigt die Pfarrei zukünftig für ihren Dienst an den Menschen in ihrem Pastoralen Raum?
Was steht (noch) zur Verfügung, was kann finanziell (noch) getragen werden, wo gibt es (noch) Kooperationsmöglichkeiten, wo gibt es vielleicht auch neue Herausforderungen oder neue Orte kirchlichen Handelns?
Primärimmobilien bleiben, Sekundärimmobilien helfen z. B. durch Vermietung oder Verkauf bei der Finanzierung der bleibenden Aufgaben der Pfarrei.
Die PIK hat seit Jahresanfang den nun anstehenden Entscheidungsprozess vorbereitet: Zustand der Gebäude und ihre Nutzung, Entwicklung der Pfarreimitgliederzahlen wie auch der Bevölkerungszahlen, Prognosen der finanziellen Zuwendungen des Erzbistums aus Kirchensteuermitteln, Entwicklung der Energiekosten, wie auch Entwicklungen in den Kirchstandorten, …
Aus all dem hat die PIK einen Vorschlag für ein Immobilienkonzept der Pfarrei erarbeitet und dem Pfarrpastoralrat in seiner Sitzung am 22. November vorgestellt.
Nun wird ein Gremium aus Mitgliedern von Pfarrpastoralrat, Kirchenvorstand und anderen gebildet. Diese Personen sollen in einem geistlichen Vergewisserungsprozess alles Material sichten und über den Konzeptvorschlag zu einer Entscheidung kommen, die dann dem Erzbischof zur Genehmigung vorgelegt wird.

Jeweils im Anschluss an den Gottesdienst bietet die PIK Informationstreffen im Gemeinderaum für alle Interessierten an:

Sa, 21.01.in St. Michael, Rendsburg (nebenan im ZeKiD)
So, 22.01.in Hohenwestedt und
in St. Martin, Rendsburg
Sa, 28.01.in Kropp
So, 29.01.in Eckernförde und
in Schleswig

Veröffentlichung im Pfarrbrief 2022/2:

Die Pfarreiliche Immobilienkommission (PIK)
Im Rahmen der Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg muss jede Pfarrei eine Pfarreiliche Immobilienkommission bilden. In unserer Pfarrei hat die PIK am 10.02.2022 ihre Arbeit aufgenommen. Unter Berücksichtigung des Pastoralkonzeptes wird die PIK den Immobilienbedarf unserer Pfarrei ermitteln und hierfür mögliche räumliche Alternativen aufzeigen. Anschließend wird der Pfarrpastoralrat im Rahmen eines geistlichen Prozesses eine Entscheidung für eine der von der PIK erarbeiteten Alternativen treffen. In diesem Prozess soll aus den wirtschaftlich machbaren Alternativen der pastoral sinnvollste Vorschlag ausgewählt werden. Die Arbeit der PIK soll transparent sein und die Informationen zur ihrer Arbeit sollen breit kommuniziert werden. Wenn Sie in den Mailverteiler für die Informationen aus der PIK aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte Ihre Mailadresse mit dem entsprechenden Hinweis an:
torsten.heidtmann@pfarrei-sankt-ansgar.de


Das Erzbistum informiert auf seiner Homepage:

Zukunft sichern,
Gebäudebestand verringern

Die Vermögens- und Immobilienrefom im Erzbistum Hamburg (VIR)

Erzbischof Heße unterzeichnet Rahmenordnung für Vermögens- und Immobilienreform

Quelle: Erzbistum Hamburg


Für die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg beginnt die Umsetzungsphase. Nach zweijähriger Vorarbeit einer Arbeitsgruppe und Rückmeldungen aus Gremien und Pfarreien hat Erzbischof Stefan Heße eine Rahmenordnung unterzeichnet, die am 25. Januar 2021 in Kraft tritt. Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Verringerung des Immobilienbestandes in den Pfarreien und auf Bistumsebene. Dabei stehen alle rund 800 Gebäude auf dem Prüfstand. Ziel der Reform ist es, die bilanzielle Überschuldung des Erzbistums zu verringern und wieder finanzielle Freiräume für die Seelsorge zu gewinnen. Außerdem wird es Veränderungen bei den finanziellen Zuweisungen für die Arbeit in den Pfarreien geben.

In der Präambel der Rahmenordnung heißt es: „Die Lebendigkeit unserer Kirche hängt von den Gläubigen und ihren Beziehungen ab. Strukturen, Institutionen, Finanzen und auch Gebäude sind für das kirchliche Leben stets Mittel zum Zweck. Die Vermögens- und Immobilienreform geht die notwendigen Schritte, um Lasten und Kosten gerade im Immobilienbereich zu minimieren und die Zukunftsgestaltung zu ermöglichen.“

In einem Begleitschreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum betont der Erzbischof: „Es wird für uns als Kirche in der Diaspora darum gehen, die beste Lösung zu entwickeln, Kooperationen in der Ökumene und Partnerschaften im gesellschaftlichen Umfeld zu gestalten. Dies wird auch einhergehen mit Trauer und Abschied von liebgewonnenen, vertrauten und zur Heimat gewordenen Gebäuden, die von unseren Vorfahren errichtet wurden. Sicher werden dabei auch neue Orte und Weisen gefunden werden, um gastfreundlich zu sein, sich miteinander zu treffen, Gottesdienst zu feiern und einander im Glauben zu stärken.“

Ab dem Sommer sollen alle rund 800 Immobilien der Pfarreien und des Erzbistums in Primär- und Sekundärimmobilien unterteilt werden. Dieser Entscheidungsprozess soll Ende 2022 abgeschlossen sein. Generalvikar Sascha-Philipp Geißler und Verwaltungsdirektor Alexander Becker erläutern in diesem Interview, wie das gehen kann.

Primärimmobilien sind demnach wichtig für die Arbeit der Pfarreien vor Ort und werden auch künftig finanziell berücksichtigt. Sekundärimmobilien sind nicht unbedingt notwendig. Sie sollen entwickelt, verpachtet oder verkauft werden. Der Prozess dieser Unterscheidung geschieht vor Ort in den Pfarreien. Das Ergebnis wird dem Erzbischof zur Entscheidung vorgelegt.

Vorgaben für die Reduzierung des Immobilienbestandes gibt es nicht. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Instandhaltung der verbleibenden Primärimmobilien künftig und dauerhaft finanziert werden kann.

Das Geld dafür und für die seelsorgliche Arbeit vor Ort soll ab Januar 2022 in einer Haushaltszuweisung an die Pfarreien zusammengefasst werden. Heute macht das Aufgabenfeld „Pfarreien und pfarreiliche Pastoralangebote“ rund 39 Millionen Euro oder 40 Prozent des Bistumshaushalts aus. Dazu gehören die Gehälter der 330 Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Dienstleistungen der Bistumsverwaltung für die Pfarreien, die direkten Zahlungen an die Pfarreien und die besondere Seelsorge etwa in den muttersprachlichen Gemeinden.

Der prozentuale Anteil am Gesamthaushalt soll auch künftig gleichbleiben. Er wird aber real durch die sinkenden Kirchensteuereinnahmen geringer werden. Außerdem wird ein pastoraler Innovationsfonds mit jährlich 500.000 Euro ausgestattet.

Hier der Link zur Homepage des Erzbistums:

https://www.erzbistum-hamburg.de/Vermoegens-u.-Immobilienreform_Zukunft-sichern-Gebaeudebestand-verringern